Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fighting Factory GmbH
(Stand 01/2026)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge zwischen der Fighting Factory GmbH und ihren Mitgliedern und Kunden.
Sie gelten für sämtliche Angebote wie Kurse, geführte Trainings, freies Training, Workshops, Seminare und die Nutzung der Trainingsflächen und Geräte.
Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung der Fighting Factory GmbH.
2. Geschäftsgegenstand
Die Fighting Factory GmbH bietet Trainings- und Kursangebote im Bereich Kampfsport, Fitness und Bewegung an.
Mitgliedschaftsarten umfassen Kursmitgliedschaften und Mitgliedschaften für freies Training.
Mitglieder dürfen Trainingsflächen während der Öffnungszeiten nutzen.
Kurse können Teilnehmerbegrenzungen und Reservierungssysteme enthalten.
Anspruch auf bestimmte Kurse, Trainer oder feste Uhrzeiten besteht nicht. Bei Ausfall aufgrund Krankheit des Trainers oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Änderungen im Kursplan oder Trainerwechsel berechtigen nicht zur Beitragserstattung, sofern ein zumutbares Gesamtangebot besteht.
3. Vertragsschluss und Zugang
Der Vertrag kommt durch Unterschrift des Mitgliedsvertrags innerhalb der Räumlichkeiten der Fighting Factory GmbH zustande.
Mitgliedern wird für die Dauer der Vertragslaufzeit ein persönliches Zutrittsmedium überlassen, welches Eigentum der Fighting Factory GmbH bleibt und dessen Weitergabe untersagt ist.
Verlust ist unverzüglich zu melden; Ersatz wird kostenpflichtig erstellt.
4. Öffnungszeiten und Urlaub
Es gelten die Öffnungszeiten gemäß Aushang.
Die Öffnungszeiten können angepasst werden.
Die Fighting Factory GmbH behält sich kurzfristige Schließungen oder Anpassungen des Kursplans (z. B. aufgrund von Feiertagen, Veranstaltungen, Wartung oder krankheitsbedingten Ausfällen) vor. Diese berechtigen nicht zu einer Beitragserstattung, sofern insgesamt ein zumutbares Gesamtangebot besteht.
Die Fighting Factory GmbH behält sich vor, die Kampfsportschule für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr wegen Urlaub vorübergehend zu schließen. Der Urlaub wird mindestens 2 Wochen vorher per Aushang bzw. per Email bekanntgegeben.
Während der Unterbrechungszeit findet kein Training statt. Die Beitragspflicht besteht fort, die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht.
5. Mitgliedschaft und Vertragslaufzeit
Die Mitgliedschaft wird mit einer festen Laufzeit gemäß Mitgliedsvertrag geschlossen.
Der Beitrag ist auch bei Nichtinanspruchnahme bzw. Nichtteilnahme zu zahlen.
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 1 Monat und Beitrag wird auf jenen für die einmonatige Bindung angepasst.
Eine Änderung der Mitgliedschaftsart ist jeweils vor Beginn der nächsten Laufzeit möglich.
Eine beitragsfreie Stilllegung von maximal 6 Monaten bei Krankheit, Schwangerschaft oder längerer Abwesenheit ist möglich, wenn ein geeigneter Nachweis vorgelegt wird und die Fighting Factory GmbH zustimmt. Während der Stilllegung ruht die Beitragspflicht, und die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste und dem Mitgliedsvertrag.
Die Beiträge sind monatlich per Lastschrift zu zahlen.
Anfallende Rücklastschriftgebühren aufgrund mangelnder Deckung, Widerspruch oder fehlerhafter Angaben trägt das Mitglied in voller Höhe.
Gerät das Mitglied mit einem Monatsbeitrag in Verzug, wird eine Zahlungserinnerung versendet. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Zahlung, wird eine Mahnung ausgesprochen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von € 15,00 erhoben.
Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen in Verzug, ist die Fighting Factory GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall kann die Fighting Factory GmbH gesetzlich zulässigen Schadenersatz geltend machen.
7. Preisanpassung
Die Fighting Factory GmbH ist berechtigt, Beiträge anzupassen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz ändert. Die Anpassung erfolgt entsprechend der Änderung.
Beitragserhöhungen aus anderen Gründen werden dem Mitglied mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich per Aushang sowie per Email mitgeteilt. Dem Mitglied steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu, es sei denn die Erhöhung von Laufzeitverträgen bleibt unter 5% des bisherigen Beitrags.
8. Nutzungs- und Verhaltensregeln
Die Hausordnung der Fighting Factory GmbH ist Bestandteil dieses Vertrages. Sie ist in den Räumlichkeiten einsehbar und wird dem Mitglied bei Vertragsschluss zugänglich gemacht.
Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Trainer, ist vollumfänglich und unverzüglich Folge zu leisten. Geräte und Trainingsflächen sind sachgerecht und bestimmungsgemäß zu nutzen. Gefährdungen für andere Mitglieder oder sich selbst sind zu vermeiden.
Für die Teilnahme an Kampfsporttraining ist eine angemessene persönliche Schutzausrüstung verpflichtend. Die Auswahl der Ausrüstung hat anerkannten Sicherheitsstandards für die jeweilige Sportart zu entsprechen.
Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Trainer dürfen Mitglieder vom Training ausschließen, wenn Sicherheitsregeln oder Anweisungen missachtet werden.
9. Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied bestätigt mit seiner Anmeldung, sportgesund zu sein und verpflichtet sich zur vorherigen ärztlichen Untersuchung.
Bei Beschwerden ist die Fighting Factory GmbH oder der Trainer sofort zu informieren und das Training ist abzubrechen.
Alkohol, Drogen und leistungssteigernde Substanzen sind untersagt.
Erlernte Techniken dürfen nur im rechtlich zulässigen Rahmen eingesetzt werden.
Änderung der Anschrift, des Namens, der Kontoverbindung und Kontaktinformationen sind der Fighting Factory GmbH unverzüglich bekanntzugeben. Kosten zur Adressermittlung oder aufgrund von Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen, wenn das Mitglied versäumt seiner Mitteilungspflicht nachzukommen.
10. Haftung
Die Teilnahme an Trainings erfolgt auf eigene Gefahr des Mitglieds.
Die Mitglieder erkennen an, dass die Fighting Factory GmbH eine Kampfsportschule ist und die dort ausgeübten Aktivitäten und Techniken ein erhöhtes Verletzungsrisiko beinhalten, welches die Mitglieder bewusst eingehen und für die Fighting Factory GmbH keine Verantwortung trägt.
Für sonstige Schäden, wie die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit haftet die Fighting Factory GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Für diese sonstigen Schäden haftet die Fighting Factory ausnahmsweise auch bei leichter Fahrlässigkeit oder bei leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für die Verletzung von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung das Mitglied vertrauen darf (Kardinalspflichten).
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgeführten Wertsachen ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Die Fighting Factory GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds gemäß DSGVO.
Räumlichkeiten und Außenbereiche werden zum Zwecke der Beweissicherung und Sicherheit der Mitglieder videoüberwacht.
Diese ist Vertragsbestandteil und zusätzlich auf fightingfactory.de einsehbar.
12. Kündigung
Kündigungen müssen schriftlich (z.B. per Email) erfolgen. Wenn im Vertrag nicht anders festgelegt, gilt eine Frist von 1 Monat vor Vertragsende. Fristen ergeben sich aus dem gewählten Tarif.
Außerordentliche Kündigung ist möglich bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit (mit ärztl. Attest), Umzug über 50 km (mit Meldebescheinigung), schwerwiegenden Vertragsverstößen oder erheblichen Pflichtverletzungen.
Ein schwerwiegender Verstoß gegen diesen Vertrag liegt insbesondere vor in folgenden Fällen: Strafbare Handlungen des Mitglieds wie beispielsweise Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen; wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung oder die Weisungen des Personals der Fighting Factory GmbH einschließlich (seiner/ihrer) gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vertragswidriges Verhalten des Mitgliedes, das zur fristlosen Kündigung des Vertrages oder zu einem vorübergehenden Ausschluss führt, befreit nicht von der Verpflichtung, die Mitgliedsbeiträge für die gesamte Vertragsdauer zu bezahlen.
13. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, extreme Wetterlagen, Streik) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatzstunden.
14. Änderungen der AGB
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die Fighting Factory ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Fighting Factory wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer nach Frist von 4 Wochen nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die sonstigen Festsetzungen im Übrigen samt dem Vertrag bestehen.
Auf Verträge zwischen der Fighting Factory GmbH und dem Mitglied findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für Ansprüche gegen die Fighting Factory GmbH – soweit rechtlich zulässig – ist der Sitz der Fighting Factory GmbH.